
Sorten- und Markenschutz
Alle Sorten, die von PROMO-FRUIT
AG herausgegeben wurden, sind sorten- und markenrechtlich
geschützt.
Der Sortenschutz
Der Sortenschutz bezieht sich auf das physische
Produkt, also jede Form von Pflanzen und Pflanzenteilen,
die sich für die Weitervermehrung eignen. Mit dem Schutz
einer Sorte erhält der Züchter das Recht, zu bestimmen,
wer die Sorte weitervermehren darf.
Der Sortenschutz gibt dem Produzenten
das Recht, die Pflanze während der ganzen Lebensdauer zur
Früchteproduktion zu nutzen. Jede Abgabe von Vermehrungsmaterial
oder Vermehrung im eigenen Betrieb ohne ausdrückliche Bewilligung
sind hingegen verboten.
71 Länder sind in der UPOV (Internationale
Vereinigung zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) zusammengeschlossen.
Diese Länder haben Sortenschutzgesetze mit unterschiedlicher
Ausprägung. Das sind die gesetzlichen Grundlagen, womit
der Züchter sein Recht an einer Sorte nutzen kann. Er gibt
das Recht vertraglich an Vermehrungsbetriebe, die ihrerseits
für die vermehrten Pflanzen eine Lizenz zu zahlen haben.
Die Lizenzerträge aus einer Sorte gehen an den Züchter.
Damit finanziert er seine Züchterarbeit und die Aktivitäten,
um eine Sorte bekannt zu machen.
Die Sortenbezeichnung kann frei gewählt,
aber innerhalb der UPOV nur einmal genau gleich verwendet
werden. Im Gegensatz zum Markenschutz sind hier auch kleine
Abweichungen gestattet. Die Bezeichnung kann aus einer Kombination
von Zahlen und Buchstaben bestehen, muss jedoch keinen Sinn
machen. International ist üblich, vor eine Sortenbezeichnung
der Zusatz "Var." zu setzen.
Markenschutz
Unter Markenschutz versteht man einen Namen oder ein Warenzeichen
(Logo), das in einem nationalen oder internationalen Register
eingetragen ist. Die Marken sind in Klassen eingeteilt (Zier-
und Nutzpflanzen in Klasse 31). In derselben Klasse darf
nur eine Marke mit gleichem oder ähnlichem Wortlaut oder
Aussehen eingetragen werden. Wer eine Marke als Erster registriert
hat, kann sich gegen die Eintragung weiterer gleicher oder
ähnlicher Marken zur Wehr setzen.
Die Marke ist der Handelsname, unter
dem eine, z.B. sortenrechtlich geschützte Neuheit, vertrieben
wird. Eine neue Marke zu kreieren ist schwierig, weil schon
eine enorme Vielfalt an Marken registriert ist. Die wichtigsten
Anforderungen an eine Marke: Sie muss wohlklingend sein,
sich in vielen Sprachen leicht aussprechen lassen und in
kurzer Zeit in Erinnerung bleiben. (Beispiele: Rubinette,
Red Boy, Pink Lady)
Der Aufbau einer Marke erfordert Anstrengungen
und finanziellen Einsatz über Jahre. Mit einer bekannten
Marke wird das Produkt unmittelbar identifiziert. Diese
Identifikation kann jedoch auch ins Negative umschlagen,
falls sich im Laufe der Zeit gravierende Mängel zeigen.
Die unter der Marke vertriebene Sorte verschwindet dann
schneller vom Markt.
Weshalb Sorten-
und Markenschutz?
Der Sortenschutz gibt dem Züchter das Recht zu bestimmen,
wer seine Sorte vermehren oder zum Fruchtertrag nutzen darf.
Die Marke dagegen wird von der Vermehrung bis zum Konsumenten
zur Identifikation einer Sorte verwendet. Wenn ein Produkt
einmal unter der Marke bekannt ist, lässt es sich kaum unter
einer andern Bezeichnung vermarkten, weil der Konsument
nach der Marke sucht. Wer, ausser Fachleuten, weiss z.B.
dass die Sortenbezeichnung von Rubinette ® 'Rafzubin' ist?
Für Sortenschutzverletzungen ist die
Marke ein gutes Hilfsmittel, weil die Rückverfolgbarkeit
von Verkaufspunkt zum Schutzverletzer leichter ist als umgekehrt.
So sind z.B. Sortschutzverletzungen bei Rubinette meist
über die Marke entdeckt worden. Weil Rubinette ®, Var. 'Rafzubin'
eine wunderschöne, purpurrote Blüte hat, war es auch möglich,
die Sorte während der Blüte sogar auf Distanz zu erkennen.
Leicht erkennbare Merkmale einer Sorte können also helfen,
Sortenschutzverletzungen wirksam zu bekämpfen. Dies trifft
auch auf Red Boy zu, da die Blüte ebenfalls kräftig rot
ist.
Dank der Tatsache, das Zier- und Nutzpflanzen
meist im Freien stehen, ist es leichter, diese zu entdecken,
als z.B. Fälschungen von patentierten Produkten wie Uhren,
Software etc.
Kosten und Nutzen
der Lizenzen
Da Neuzüchtungen im Markt nur dann eine Chance haben, wenn
sie gegenüber dem bestehenden Sortiment eine Verbesserung
darstellen, hat der Produzent, der gute neue Sorten anbaut,
einen Wettbewerbs-Vorteil.
Gute Sorten bringen dem Produzenten einen
Zusatznutzen, der in der Regel die Lizenzgebühr um ein X-faches
übersteigt. Bestes Beispiel ist die neue Herbst-Himbeere
Himbo-Top ®, Var. 'Rafzaqu'. Sie bringt während der normalen
Lebensdauer einer Anlage von 6 bis 8 Jahren einen Mehrertrag
von 40 bis 50 % gegenüber bisherigen Sorten und das bei
höheren Grosshandelspreisen. Bei von Himbo-Top ist auch
die aktuelle Lizenz von 0,25 unbedeutend im Vergleich
zum realisierbaren Nutzen für den Produzenten.
Schutzverletzungen sind kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Missachtung und Geringschätzung
der hochqualifizierten Arbeit des Züchters, der jahrelang
intensiv und auf eigenes Risiko für eine Neuheit geforscht
und gearbeitet hat.
Seite zum drucken |
nach oben
|