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Sorten- und Markenschutz

Alle Sorten, die von PROMO-FRUIT AG herausgegeben wurden, sind sorten- und markenrechtlich geschützt.

Der Sortenschutz
Der Sortenschutz bezieht sich auf das physische Produkt, also jede Form von Pflanzen und Pflanzenteilen, die sich für die Weitervermehrung eignen. Mit dem Schutz einer Sorte erhält der Züchter das Recht, zu bestimmen, wer die Sorte weitervermehren darf.

Der Sortenschutz gibt dem Produzenten das Recht, die Pflanze während der ganzen Lebensdauer zur Früchteproduktion zu nutzen. Jede Abgabe von Vermehrungsmaterial oder Vermehrung im eigenen Betrieb ohne ausdrückliche Bewilligung sind hingegen verboten.

71 Länder sind in der UPOV (Internationale Vereinigung zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) zusammengeschlossen. Diese Länder haben Sortenschutzgesetze mit unterschiedlicher Ausprägung. Das sind die gesetzlichen Grundlagen, womit der Züchter sein Recht an einer Sorte nutzen kann. Er gibt das Recht vertraglich an Vermehrungsbetriebe, die ihrerseits für die vermehrten Pflanzen eine Lizenz zu zahlen haben. Die Lizenzerträge aus einer Sorte gehen an den Züchter. Damit finanziert er seine Züchterarbeit und die Aktivitäten, um eine Sorte bekannt zu machen.

Die Sortenbezeichnung kann frei gewählt, aber innerhalb der UPOV nur einmal genau gleich verwendet werden. Im Gegensatz zum Markenschutz sind hier auch kleine Abweichungen gestattet. Die Bezeichnung kann aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben bestehen, muss jedoch keinen Sinn machen. International ist üblich, vor eine Sortenbezeichnung der Zusatz "Var." zu setzen.


Markenschutz
Unter Markenschutz versteht man einen Namen oder ein Warenzeichen (Logo), das in einem nationalen oder internationalen Register eingetragen ist. Die Marken sind in Klassen eingeteilt (Zier- und Nutzpflanzen in Klasse 31). In derselben Klasse darf nur eine Marke mit gleichem oder ähnlichem Wortlaut oder Aussehen eingetragen werden. Wer eine Marke als Erster registriert hat, kann sich gegen die Eintragung weiterer gleicher oder ähnlicher Marken zur Wehr setzen.

Die Marke ist der Handelsname, unter dem eine, z.B. sortenrechtlich geschützte Neuheit, vertrieben wird. Eine neue Marke zu kreieren ist schwierig, weil schon eine enorme Vielfalt an Marken registriert ist. Die wichtigsten Anforderungen an eine Marke: Sie muss wohlklingend sein, sich in vielen Sprachen leicht aussprechen lassen und in kurzer Zeit in Erinnerung bleiben. (Beispiele: Rubinette, Red Boy, Pink Lady)

Der Aufbau einer Marke erfordert Anstrengungen und finanziellen Einsatz über Jahre. Mit einer bekannten Marke wird das Produkt unmittelbar identifiziert. Diese Identifikation kann jedoch auch ins Negative umschlagen, falls sich im Laufe der Zeit gravierende Mängel zeigen. Die unter der Marke vertriebene Sorte verschwindet dann schneller vom Markt.


Weshalb Sorten- und Markenschutz?
Der Sortenschutz gibt dem Züchter das Recht zu bestimmen, wer seine Sorte vermehren oder zum Fruchtertrag nutzen darf. Die Marke dagegen wird von der Vermehrung bis zum Konsumenten zur Identifikation einer Sorte verwendet. Wenn ein Produkt einmal unter der Marke bekannt ist, lässt es sich kaum unter einer andern Bezeichnung vermarkten, weil der Konsument nach der Marke sucht. Wer, ausser Fachleuten, weiss z.B. dass die Sortenbezeichnung von Rubinette ® 'Rafzubin' ist?

Für Sortenschutzverletzungen ist die Marke ein gutes Hilfsmittel, weil die Rückverfolgbarkeit von Verkaufspunkt zum Schutzverletzer leichter ist als umgekehrt. So sind z.B. Sortschutzverletzungen bei Rubinette meist über die Marke entdeckt worden. Weil Rubinette ®, Var. 'Rafzubin' eine wunderschöne, purpurrote Blüte hat, war es auch möglich, die Sorte während der Blüte sogar auf Distanz zu erkennen. Leicht erkennbare Merkmale einer Sorte können also helfen, Sortenschutzverletzungen wirksam zu bekämpfen. Dies trifft auch auf Red Boy zu, da die Blüte ebenfalls kräftig rot ist.

Dank der Tatsache, das Zier- und Nutzpflanzen meist im Freien stehen, ist es leichter, diese zu entdecken, als z.B. Fälschungen von patentierten Produkten wie Uhren, Software etc.


Kosten und Nutzen der Lizenzen
Da Neuzüchtungen im Markt nur dann eine Chance haben, wenn sie gegenüber dem bestehenden Sortiment eine Verbesserung darstellen, hat der Produzent, der gute neue Sorten anbaut, einen Wettbewerbs-Vorteil.

Gute Sorten bringen dem Produzenten einen Zusatznutzen, der in der Regel die Lizenzgebühr um ein X-faches übersteigt. Bestes Beispiel ist die neue Herbst-Himbeere Himbo-Top ®, Var. 'Rafzaqu'. Sie bringt während der normalen Lebensdauer einer Anlage von 6 bis 8 Jahren einen Mehrertrag von 40 bis 50 % gegenüber bisherigen Sorten und das bei höheren Grosshandelspreisen. Bei von Himbo-Top ist auch die aktuelle Lizenz von 0,25 € unbedeutend im Vergleich zum realisierbaren Nutzen für den Produzenten.

Schutzverletzungen sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Missachtung und Geringschätzung der hochqualifizierten Arbeit des Züchters, der jahrelang intensiv und auf eigenes Risiko für eine Neuheit geforscht und gearbeitet hat.

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